Anschnallpflicht

12. Dezember 2019

Schneider Kraftfahrzeug GmbH - Ratingen

Anschnallpflicht und Gurtpflicht.

Die Anschnallpflicht gilt in Deutschland seit 1974. Europaweit wurde sie 2006 eingeführt. Die Anschnallpflicht gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder. Für die meisten Autoinsassen ist es heute selbstverständlich, angeschnallt zu fahren. Doch das war nicht immer so. Noch zu Beginn der 1970er-Jahre gab es in Deutschland keine Anschnallpflicht.

In Deutschland müssen alle Insassen eines Fahrzeugs angeschnallt sein.

In Deutschland müssen alle Insassen eines Fahrzeugs angeschnallt sein, wenn das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt. Die Anschnallpflicht betrifft sowohl Fahrer und Beifahrer als auch alle Mitfahrer, die auf den hinteren Sitzreihen Platz finden. Darüber hinaus müssen Rollstuhlfahrer mit geeigneten Systemen angeschnallt sein. Die gesetzliche Grundlage für die Anschnallpflicht findet sich in Paragraph 21 a der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl-Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme.“

Geschichte der Gurtpflicht.

In Deutschland werden Automobilhersteller seit 1974 dazu verpflichtet, Gurte in Neufahrzeuge einzubauen. In diesem Jahr wurde auch die Gurtpflicht eingeführt, aber zunächst auf den Fahrer und Beifahrer beschränkt. Fünf Jahre später, im Jahr 1979, wurde die Anschnallpflicht auf alle Sitze im Kfz ausgeweitet. Der Grund für die Einführung der Gurtpflicht lag in der hohen Zahl an Verkehrstoten, die mit einer allgemeinen Anschnallpflicht hätte verhindert werden können. Allerdings erfuhr die Einführung der Anschnallpflicht in Deutschland sowie in anderen Ländern wie der Schweiz erst einmal heftige Ablehnung seitens der Autofahrer. Sie empfanden den Sicherheitsgurt nicht als ein Plus an Sicherheit, sondern vielmehr als „Fessel“, die sie in ihrer Freiheit einschränkte. Letztlich „überzeugte“ die Einführung eines Bußgelds für das Missachten der Gurtpflicht im Jahr 1984 dazu, dass die Anschnallquoten deutlich stiegen.

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns ein E-Mail.
Unser Schneider KFZ-Team hilft Ihnen gerne!

Telefon 02102 – 234 69
info@schneider-kfz-ratingen.de

Ihre KFZ-Werkstatt mit Tradition aus Ratingen.

#Anschnallpflicht #Gurtpflicht #Service #Fachmann #KFZ #KFZWerkstatt #Auto #AutoWerkstatt #Schneider #Ratingen #WirAusRatingen #KeinBlaBla #Fachwerkstatt

Weitere Beiträge

Verbandkasten – Schneider Kfz GmbH

Verbandkasten – Schneider Kfz GmbH

Kontrollieren Sie regelmäßig Inhalt und Verfallsdatum. Wir checken gerne bei Ihrem nächsten Besuch Ihren „Alten“. Bei uns können Sie bequem auch einen neuen, DIN-genormten Verbandkasten erwerben.

Unfallinstandsetzung Inhouse – Schneider Kfz GmbH

Unfallinstandsetzung Inhouse – Schneider Kfz GmbH

Unfallinstandsetzung – Schneider Kfz macht’s!
Sie hatten einen Unfall, der Lack ist zerkratzt, Beulen im Blech? Von Kleinschäden bis zum Totalschaden – wir bei Kfz Schneider bieten Ihnen einen Rundum-Service in Sachen Unfallinstandsetzung und Lackierung.

TÜV – wichtig für den Straßenverkehr

TÜV – wichtig für den Straßenverkehr

TÜV – aber sicher!
Darum sind HU & AU wichtig für die Straßenverkehrssicherheit
Sicher, sicherer, TÜV! Es ist wieder soweit und der TÜV ist fällig. Wir erklären Ihnen, warum diese Kraftfahrzeugprüfung so wichtig für die Straßenverkehrssicherheit ist.

Bremsscheibe und Bremsbelege wechseln

Bremsscheibe und Bremsbelege wechseln

Die „Notbremse zu ziehen“ kommt im täglichen Gebrauch nicht so häufig vor, allerdings sollten wir uns über unsere motorisierte Sicherheit im Straßenverkehr bewusst sein! Warum, wie und überhaupt es wichtig es ist, Bremsbelege regelmäßig checken zu lassen und warum man...