Kindersitz im Auto.
Vermeiden Sie diese häufigsten Fehler bei der Kindersicherung im Auto.
Der Sitz ist zu alt
Ein Autokindersitz vom Flohmarkt ist womöglich keine gute Idee, wenn er einen Aufkleber mit dem Vermerk „ECE-R44/01“ beziehungsweise „ECE-R44/02“ trägt. Derzeit zugelassen sind Sitze der Fassung „ECE-R44/03“, „ECE-R44/04“ und „ECE-R 129“ (i-Size), erklärt Andreas Ratzek vom ADAC Technik Zentrum. Der alte Sitz vom Flohmarkt wird im Einsatz als Ordnungswidrigkeit gewertet.
Falsch installiert
„Bei vielen Sitzen kann ich den Gurt nicht richtig führen, wenn ich die Bedienungsanleitung nicht dreimal vor- und rückwärts gelesen habe“, sagt Siegfried Brockmann von der Unfallforschung der Versicherer (UDV). Die Folge: Manche Eltern geben einfach auf, ohne sich ganz sicher zu sein. Aber: „Wenn der Gurt nicht ordentlich durch die Ösen geführt ist, dann ist der Sitz zu locker“, so der Experte. Bei einem Frontalunfall bestehe die Gefahr, dass das Kind samt Sitz gegen die Lehne des Vordersitzes prallt.
Falsch angeschnallt
„Oft wird der Hosenträgergurt nicht auf die Schulterhöhe eingestellt oder sitzt zu locker“, sagt Ratzek. Wird der Sitz mittels Fahrzeuggurt gesichert, werde mitunter vergessen, den Gurt durch die Klemmen am Sitz zu führen. Dann verläuft er womöglich im Halsbereich. Wer den Kindern erlaubt, den zu hoch eingestellten Schultergurt unter die Achseln zu nehmen, erhöhe beim Crash das Verletzungsrisiko im Brustkorbbereich. Auch über dicke Jacken geführte Gurte können den Schutz schmälern. Ungenügenden Halt habe das Kind vor allem, wenn der Beckengurt nicht eng am Körper verlaufe. „Eine straffe Gurtführung ist das A und O“, mahnt Brockmann.
Falscher Sitz
Es gibt sogenannte semi-universale Sitze, die nicht für alle Fahrzeugtypen geeignet sind. Ob ein semi-universaler Sitz zum eigenen Auto passt, zeigt eine Typenliste des Kindersitzherstellers.
Falsche Größe
Wichtig ist, dass das Kind in den Sitz passt. „Auf die Größe kommt es maßgeblich an bei der optimalen Gurtführung“, fasst Brockmann vom UDV zusammen. Er begrüßt in diesem Zusammenhang die seit 2013 gültige i-Size-Norm, die statt des Gewichts nur noch die Körpergröße als Kategorisierung vorsieht. Allerdings gibt es derzeit noch keine Sitze der Gruppe 2/3 für ältere Kinder, sondern nur Babyschalen und Sitze der Gruppe 1, weiß Andreas Bergmeier vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR).
Airbag-Deaktivierung vergessen
Wird der Beifahrerairbag nicht deaktiviert, wenn das Baby auf dem Beifahrersitz mitfährt, kann sich laut Experten die Schutzfunktion des Airbags umkehren. Denn bläst er sich bei Unfällen in Sekundenschnelle mit Wucht auf, schleudert er die Babyschale samt dem kleinen Passagier gegen den Sitz.
Zu früh ohne Sitz
Kinder bis zwölf Jahre beziehungsweise bis zu einer Körpergröße von 1,50 Metern müssen auf einen Kindersitz.
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