Nebelschlussleuchte

21. Dezember 2019

Die Nebelschlussleuchte.

Eine Nebelschlussleuchte ist eine hinten am Fahrzeug angebrachte, besonders helle rote Zusatzleuchte. Im Vergleich zu den Schlussleuchten strahlt sie etwa 12- bis 20-mal stärker. Sie dient dazu, das Fahrzeug bei starkem Nebel besser erkennbar zu machen. Nebelschlussleuchten müssen entweder paarweise symmetrisch oder einzeln in der Fahrzeugmitte oder links davon angebracht werden.

Einsatz in Deutschland.

In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Traktoren, Motorräder) und Anhänger unter 60 km/h dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein. Bei Altfahrzeugen ist eine Nachrüstung nicht erforderlich. Bei Importen von Autos aus Ländern, in denen normalerweise keine Nebelschlussleuchte eingebaut wird, ist eine Nachrüstung im Rahmen einer sogenannten Homologation erforderlich.

Die Verwendung.

Gemäß § 17 der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Nebelschlussleuchten in Deutschland nur benutzt werden, wenn die Sichtweite durch Nebel weniger als 50 m beträgt (§ 17 Abs. 3 Satz 5 StVO). Das ist in Deutschland der Abstand der Leitpfosten am Rand von Landstraßen und Autobahnen bei gerader Streckenführung, wodurch diese geeignet sind, die Sichtweite festzustellen. Die Sichtbehinderung darf nicht nur durch Regen verursacht sein. In § 3 StVO gibt es zusätzlich folgende Bestimmung zur Höchstgeschwindigkeit bei Nebel: Wenn die Sichtweite durch Nebel bedingt weniger als 50 m beträgt (die gleiche Voraussetzung wie für die Benutzung der Nebelschlussleuchte), darf die Geschwindigkeit maximal 50 km/h betragen. Daher ist bei korrekter Benutzung der Nebelschlussleuchte maximal eine Geschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Ein Nutzungsverbot innerorts besteht nicht. Eine Kontrollleuchte mit gelbem Licht im Armaturenbrett ist vorgeschrieben. Trotzdem ist es in der Praxis häufig zu beobachten, dass Fahrer nach Durchfahren einer nebligen Stelle das Ausschalten der Nebelschlussleuchte vergessen. Die missbräuchliche Verwendung kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro geahndet werden. Kommt es durch einen falschen Gebrauch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder gar zu einem Unfall, beträgt das Verwarnungsgeld 25 bzw. 35 Euro.

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