Auto-Abschleppen

17. Dezember 2019

Schneider Kraftfahrzeug GmbH - Ratingen

Was Sie beim Auto-Abschleppen beachten müssen.

Wenn das Auto unterwegs nicht mehr anspringt, bleibt oft nur noch das Abschleppen. Aber auch dafür gibt es bestimmte Regeln. Was beim privaten Abschleppen zu beachten ist, regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach gilt: Beim Abschleppvorgang darf auf keinen Fall auf eine Autobahn aufgefahren werden. Und wer auf der Autobahn selbst liegenbleibt, muss umgehend zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden und die Autobahn verlassen. Danach heißt das Ziel: nächstgelegene Werkstatt.

Kommt ein defektes Auto an den Haken, müssen Sie immer daran denken, den Schlüssel im Zündschloss auf der ersten Stufe stecken zu lassen. Denn sonst kann das Lenkradschloss einrasten. Bei einem Fahrzeug mit Startknopf müssen Sie den Knopf länger drücken, ohne dabei des Bremspedal zu treten. Das Abschleppseil bzw. die Abschleppstange muss für das Gewicht des Pannenautos ausgelegt sein. Zudem sollte das abzuschleppende Fahrzeug nicht wesentlich größer und schwerer als das Zugfahrzeug sein. Wichtig: Schauen Sie vorab in das Handbuch des abzuschleppenden Fahrzeugs.

Erst Warnblinker an, dann Abschleppen.

Beide Fahrzeuge müssen beim Abschleppen die Warnblinkanlage und bei Dunkelheit die Beleuchtung einschalten. Bei einem defektem Auto gilt immer: Zündschlüssel auf die erste Stellung drehen, Gang raus und Handbremse lösen. Sofern bei Automatikfahrzeugen die Elektronik noch intakt ist, die Schaltung immer auf „N“ stellen und in jedem Fall langsam anfahren. Bei Autos ohne Zündschloss und mit Startknopf muss meistens ohne Treten der Bremse der Startknopf für ein paar Sekunden gedrückt werden, damit das Lenkradschloss und die Automatik entriegelt werden können. Weil der Warnblinker während des Abschleppens bei beiden Autos ohne Unterbrechung eingeschaltet bleiben muss, müssen Richtungsänderungen per Handzeichen angezeigt werden. Beim Linksabbiegen ist das einfach. Beim Rechtsabbiegen sollte der Fahrer am besten mit der Hand aus dem linken Seitenfenster heraus über das Autodach nach rechts deuten! Streikt nach einem Totalausfall der Fahrzeugelektrik der Warnblinker, dürfen Sie das Auto nicht abschleppen. In dem Fall muss das Auto professionell verladen werden.

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder senden Sie uns ein E-Mail. Unser Schneider KFZ-Team hilft Ihnen gerne! Telefon 02102 – 234 69 info@schneider-kfz-ratingen.de Ihre KFZ-Werkstatt mit Tradition aus Ratingen. #Abschleppen #Abschleppseil #Abschleppwagen #Warnblinker #Service #Fachmann #KFZ #KFZWerkstatt #Auto #AutoWerkstatt #Schneider #Ratingen #WirAusRatingen #KeinBlaBla #Fachwerkstatt

Weitere Beiträge

Starthilfe – aber sicher!

Starthilfe – aber sicher!

Starthilfe – Wer kennt es nicht? Man steigt ins Auto, dreht den Zündschlüssel und es passiert … „nichts“. Der Anlasser gibt nur ein jammerndes Geräusch von sich aber der Motor springt nicht an. Die Batterie ist leer! Bevor man jedoch stundenlang auf den ADAC wartet, kann man mit diesen einfachen und sicheren Schritten selbst zur Tat schreiten.

Reisen an Weihnachten

Reisen an Weihnachten

Weihnachten steht vor der Tür und damit für viele Menschen verbunden eine größere Reise zu ihren Verwandten oder im Anschluss in den Winterurlaub – oft quer durch Deutschland. Damit kein vorweihnachtlicher Stress aufkommt, ist es wichtig, die Reise gut zu planen. In...

Kindersitz

Kindersitz

Wenn der Kindersitz nicht richtig angebracht ist, kann das schlimme Folgen haben: Bei einem Unfall könnte seine Funktion stark beeinträchtigt sein. Eltern wollen für ihre Kinder das Beste. Aber gerade wenn es hektisch wird, können Fehler passieren. Etwa beim...

Warnweste

Warnweste

Die Warnwestenpflicht wurde 2014 in Deutschland eingeführt. Das bedeutet, dass seit ersten Juli 2014 alle Lkw, Pkw, Busse und Traktoren deutscher Zulassung eine Warnweste mitführen müssen. Bei einem Unfall oder einer Panne soll die Sicherheitsweste die Sichtbarkeit...